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Ein Belang kann jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein. Einwendungen können Sie erheben

  • als Bürgerin oder Bürger (Privatperson) sowie
  • als Unternehmen, Organisation oder andere juristische Person.

Als Bürgerin oder Bürger (Privatperson) oder Unternehmen, Organisation oder andere juristische Person

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🛈 Hinweis

Bestimmte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen haben Mitwirkungsrechte im Verfahren und können unter anderem Stellungnamen abgeben. Voraussetzung ist, dass die Vereinigung nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannt ist. Das Umweltbundesamt veröffentlicht Informationen zu den anerkannten Vereinigungen des Bundes und der Länder.

Als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung

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Als Träger öffentlicher Belange (TöB) anmelden

Sie möchten eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abgeben?

🛈 Hinweis

Trägerinnen öffentlicher Belange (TöB) sind Behörden oder privatrechtliche Institutionen, die

  • mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind und
  • deren Aufgabenbereich von einem Vorhaben berührt wird

Als Träger öffentlicher Belange

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