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🛈 Hinweis
Ein Belang kann jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein. Einwendungen können Sie erheben
- als Bürgerin oder Bürger (Privatperson) sowie
- als Unternehmen, Organisation oder andere juristische Person.
Als Bürgerin oder Bürger (Privatperson) oder Unternehmen, Organisation oder andere juristische Person
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Bestimmte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen haben Mitwirkungsrechte im Verfahren und können unter anderem Stellungnamen abgeben. Voraussetzung ist, dass die Vereinigung nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannt ist. Das Umweltbundesamt veröffentlicht Informationen zu den anerkannten Vereinigungen des Bundes und der Länder.
Als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung
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Sie möchten eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abgeben?
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Trägerinnen öffentlicher Belange (TöB) sind Behörden oder privatrechtliche Institutionen, die
- mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind und
- deren Aufgabenbereich von einem Vorhaben berührt wird
Als Träger öffentlicher Belange
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