Netzergänzende Maßnahme (NeM 16), Gesamtausbaumaßnahme Bahnhof Weßling (GBW) mit Kompensationsflächen in den Gemeinden Schwabsoien und Tutzing
Vorhaben-ID: V-E100739
Dokumente des Beteiligungsverfahrens
Bekanntmachung
Bekanntmachung über die weitere Auslegung wegen Änderungen im Verfahren ( 1. Tektur)
Bekanntmachung 1.Tektur.pdf (102,8 KB)
Einwendung erheben oder Stellungnahme abgeben:
Die Frist, um Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange abzugeben, ist abgelaufen.
Die Frist, um Stellungnahmen als Vereinigungen abzugeben, ist abgelaufen.
Die Frist, um Einwendungen zu erheben ist abgelaufen.
Bei Fragen zum Verfahren oder im Falle einer Einwendung oder Stellungnahme, die auf einem besonderen privatrechtlichen Titel beruht und deshalb nach Ablauf der Einwendungsfrist noch erhoben werden kann, wenden Sie sich bitte an:
Eisenbahn-Bundesamt
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Kanzlei-sb1-MUE-NRB@eba.bund.de
Individuelle Nachfragen zu Ihrer Einwendung oder Stellungnahme können nicht beantwortet werden.
Sie haben bereits eine Einwendung erhoben oder eine Stellungnahme übermittelt und wollen diese ergänzen oder zurückziehen? Die Frist für Ergänzungen zur Einwendung läuft am 23.12.2025 ab. Ergänzungen, die nach diesem Termin abgegeben wurden, werden nicht mehr bearbeitet.
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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)