Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten auf Bundesebene
Eisenbahnen, Fernstraßen und Wasserstraßen des Bundes, Windenergie auf See: Erfahren Sie hier, wie Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte im Zuständigkeitsbereich des Bundes ablaufen – und wie Sie sich beteiligen können.
Wer kann sich beteiligen?
Infrastrukturprojekte können Rechte und öffentliche und private Belange berühren. Deswegen kann im Rahmen der Genehmigung für solche Vorhaben, dem Planfeststellungsverfahren, eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Betroffene können dann ihre Rechte und Belange einbringen.
Wer gilt als Betroffene?
Im Prinzip alle, dessen oder deren Rechte und Belange berührt sind und die sich zu dem Vorhaben äußern wollen.
Welcher Art können die Rechte und Belange sein?
Mögliche Beispiele sind:
- Eigentum
- Gesundheit
- Naturschutz
- Lärmschutz
Wie läuft ein Beteiligungsverfahren ab?
Wird in Ihrer Region ein Infrastrukturvorhaben geplant, können Sie sich über das Vorhaben informieren, die Pläne einsehen und eine Einwendung erheben oder eine Stellungnahme abgeben.
1. Vorhaben wird beantragt
Die Vorhabenträgerin – die Organisation, die ein Infrastrukturprojekt durchführen will – beantragt eine Genehmigung des Vorhabens. Vorhabenträgerinnen können zum Beispiel die Deutsche Bahn AG oder die Autobahn GmbH sein. Zusammen mit dem Antrag übermittelt die Vorhabenträgerin Pläne und andere Unterlagen an die zuständige Behörde.
2. Anhörung weiterer Stellen startet
Die Planfeststellungsbehörde leitet das Anhörungsverfahren ein, wenn die eingereichten Planunterlagen bestimmte Anforderungen erfüllen. Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange, beispielsweise Denkmalschutz- oder Naturschutzbehörden, werden zu Stellungnahmen aufgefordert.
Solche Stellungnahmen können Sie schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Behörde oder online auf diesem Portal abgeben.
3. Pläne werden bekannt gemacht
Die Planunterlagen werden zur Einsicht und Information über dieses Portal zur Verfügung gestellt. Wenn dies gesetzlich erforderlich ist, werden sie weiterhin in den betroffenen Gemeinden oder der zuständigen Behörde zur Einsicht ausgelegt. Vorab wird eine Bekanntmachung über die Auslegung veröffentlicht, zum Beispiel auf diesem Portal, im Amtsblatt oder in örtlichen Zeitungen.
4. Öffentliche Einwendungen und Stellungnahmen
Wer von dem Vorhaben betroffen ist, kann innerhalb festgelegter Fristen eine Einwendung zu dem Vorhaben erheben. Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können Stellungnahmen abgeben. Mit der Einwendung und Stellungnahme können Sie Ihre Rechte und Belange einbringen und die Behörden diese im Verfahren berücksichtigen.
Einwendungen und Stellungnahmen können Sie in einem Verfahren über dieses Portal online abgeben. Weitere zulässige Wege eine Einwendung zu erheben oder eine Stellungnahme abzugeben, finden Sie in der Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen.
5. Einwendungen und Stellungnahmen werden erörtert
Einwendungen und Stellungnahmen können in einem Termin vor Ort oder online mit den Beteiligten erörtert werden. Über die Durchführung eines Erörterungstermins entscheidet die Anhörungsbehörde.
6. Planrechtliche Entscheidung
Die Planfeststellungsbehörde prüft, ob das Vorhaben genehmigt werden kann. Ein solcher Planfeststellungsbeschluss stellt die Planunterlagen fest, das heißt: Die Vorhabenträgerin erhält die Genehmigung, das Vorhaben nach den festgestellten Planunterlagen zu bauen. Um die betroffenen Rechte und Belange zum Ausgleich zu bringen, kann der Beschluss weitere Auflagen für die Vorhabenträgerin enthalten, die diese dann berücksichtigen muss.
Dieser Beschluss wird ebenfalls auf diesem Portal veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen
Die Verfahren zur Planfeststellung und Anhörung sind im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt. Darüber hinaus finden sich spezifische Regelungen zum Beispiel im Fachrecht zum Umwelt- und Naturschutz sowie in den Fachgesetzen für die jeweilige Infrastruktur:
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Außerdem stellen die Planfeststellungsbehörden umfangreiche Richtlinien und Leitfäden zur Planfeststellung für die Vorhabenträgerin zur Verfügung.
So können Sie sich online beteiligen
Sind Sie von einem Vorhaben betroffen, können Sie online eine Einwendung erheben. Auch anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können das Online-Verfahren für Stellungnahmen nutzen.
So nutzen Sie das neue Verfahren:
1. Finden Sie ein Vorhaben
Auf der Vorhabenliste und -karte finden Sie alle aktuell geplanten Infrastrukturvorhaben. Über die Filterfunktionen können Sie einsehen, bei welchen Vorhaben Sie derzeit eine Einwendung erheben oder Stellungnahme abgeben können.
2. Sehen Sie die Pläne ein
Zu jedem Vorhaben finden Sie eine Beschreibung und gegebenenfalls weitere Dokumente, wie Bekanntmachungen der Behörde und Planunterlagen, um sich über das Infrastrukturprojekt zu informieren.
3. Melden Sie sich an
Um online eine Einwendung zu erheben oder Stellungnahmen zu übermitteln, müssen Sie sich auf dem Portal anmelden und Ihre Identität nachweisen. Dazu gibt es die folgenden Möglichkeiten:
- BundID mit Online-Ausweis für Privatpersonen
- Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat für Unternehmen, anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie Träger öffentlicher Belange und andere Betroffene
4. Geben Sie Ihre Einwendung oder Stellungnahme online ab
Füllen Sie das jeweilige Onlineformular für Einwendungen oder Stellungnahmen aus. Folgen Sie dazu den Schritten und Hinweisen im Onlineformular. Nach dem Absenden können Sie eine Kopie Ihrer Einwendung oder Stellungnahme für Ihre Unterlagen speichern. Im Nachgang können Sie weitere Unterlagen nachreichen sowie die Einwendung oder Stellungnahme wieder zurückziehen.
Voraussetzungen für eine Online-Beteiligung
Als Privatperson
Für die Online-Beteiligung zu geplanten Vorhaben benötigen Sie ein BundID-Konto. Das BundID-Konto ist das Nutzerkonto des Bundes. Mit diesem Konto können Sie Behördengänge online erledigen. Um Ihre Identität nachzuweisen und Einwendung im Portal zu erheben, benötigen Sie ein BundID-Konto mit
- Ihrem Personalausweis,
- Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel,
- Ihrer EU-Identität oder
- Ihrer Unionsbürgerkarte.
Sollten Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie jederzeit ein BundID-Konto einrichten.
Weitere Informationen zum BundID-Konto und zum Online-Ausweis erhalten Sie in den FAQ.
Als Unternehmen, anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, Träger öffentlicher Belange oder andere Betroffene
Für die Online-Übermittlung von Einwendungen und Stellungnahmen benötigen Sie „Mein Unternehmenskonto“.
„Mein Unternehmenskonto“ ist die digitale Identität für Unternehmen in Deutschland. Dieses Konto kann von jeder Art von Organisation genutzt werden, die eine deutsche Steuernummer hat.
Sollten Sie noch kein Konto bei „Mein Unternehmenskonto“ haben, können Sie dieses jederzeit einrichten.
Weitere Informationen zu „Mein Unternehmenskonto“ erhalten Sie in den FAQ.