„Umbau Bf Fürstenberg, Bahn-km 76,044 bis 80,408 der Strecke 6088“ in der Stadt Fürstenberg/Havel sowie landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen in der Stadt Templin, der Gemeinde Gumtow, der Gemeinde Rom und der Gemeinde Dobbertin
Vorhaben-ID: V-E100105
Dokumente des Beteiligungsverfahrens
Bekanntmachung Auslegung Planunterlagen
Bekanntmachung.pdf (244.6 KB)
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Sind Sie vom Vorhaben in Ihren Rechten oder Belangen berührt, können Sie Ihre Einwendung online über dieses Portal erheben. Alternativ können Sie bei den in der Bekanntmachung genannten Auslegungsstellen Einwendung erheben.
Letzter Tag für Einwendungen:
11.08.2025
11.08.2025
Ein Belang kann jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein. Einwendungen können Sie erheben
Einwendung erheben - als Bürgerin oder Bürger (Privatperson) sowie
- als Unternehmen, Organisation oder andere juristische Person.
Als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung können Sie hier Stellungnahmen zum Vorhaben online abgeben. Alternativ können Sie bei den in der Bekanntmachung genannten Auslegungsstellen Stellungnahmen abgeben.
Letzter Tag für Stellungnahmen:
11.08.2025
11.08.2025
Bestimmte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen haben Mitwirkungsrechte im Verfahren und können unter anderem Stellungnahmen abgeben. Voraussetzung ist, dass die Vereinigung nach §3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannt ist. Das Umweltbundesamt veröffentlicht eine Liste anerkannter Vereinigungen des Bundes und Informationen über Anerkennungen der Länder.
Stellungnahme als anerkannte Vereinigung abgeben Als Träger öffentlicher Belange (TöB) können Sie hier Stellungnahmen zum Vorhaben online abgeben. Alternativ können Sie Stellungnahmen auf gewohntem Weg bei der Anhörungsbehörde abgeben.
Letzter Tag für Stellungnahmen:
11.08.2025
11.08.2025
Trägerinnen öffentlicher Belange (TöB) sind Behörden oder privatrechtliche Institutionen, die
Stellungnahme als TöB abgeben - mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind und
- deren Aufgabenbereich von einem Vorhaben berührt wird.
Sie haben bereits eine Einwendung erhoben oder eine Stellungnahme übermittelt und wollen diese ergänzen oder zurückziehen? Die Frist für Ergänzungen zur Einwendung läuft am 11.08.2025 ab. Ergänzungen, die nach diesem Termin abgegeben wurden, werden nicht mehr bearbeitet.
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