Häufige Fragen (FAQ) zum Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben
Allgemeine Fragen
Was ist das Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben und an wen richtet es sich?
Das Portal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu Planrechts- und Beteiligungsverfahren für Infrastrukturprojekte im Zuständigkeitsbereich des Bundes.
Die Vorhabenträgerinnen von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Eisenbahnen, Fernstraßen und Wasserstraßen des Bundes sowie Windenergie auf See können über das Portal Baurecht und vergleichbare Genehmigungen online beantragen. Im Bereich Wasserstraßen lässt sich neben Baurecht für Infrastrukturprojekte auch Baurecht für Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Stauanlagen und für Maßnahmen zum wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen beantragen.
Die Öffentlichkeit kann im Portal die Planunterlagen der Vorhaben einsehen und sich über die Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Vom Bauvorhaben betroffene Bürgerinnen und Bürger, anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange (TÖB) können ihre Einwendungen und Stellungnahmen online abgeben. Nach Abschluss eines Verfahrens wird die Entscheidung auf dem Portal veröffentlicht.
Welche Vorteile bietet das Portal?
Bisher ließen sich die Planunterlagen der Vorhaben auf den Internetseiten der Behörden oder in deren Dienststellen und bei den auslegenden Gemeinden einsehen. Mit dem Portal gibt es ein neues digitales und bürgerfreundliches Angebot zur Einsichtnahme und Beteiligung am Verfahren. Es bündelt die Informationsangebote der vier Planfeststellungsbehörden – Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Eisenbahn-Bundesamt, Fernstraßen-Bundesamt sowie Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – auf einer Plattform.
Sie können sich im Portal über Infrastrukturprojekte informieren und anhand der einsehbaren Planunterlagen prüfen, ob Ihre Rechte oder Belange betroffen sind. Ihre Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie über das Portal online abgeben.
Ersetzt das Portal die anderen Beteiligungsmöglichkeiten?
Nein. Das Portal ergänzt die vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Anforderungen an die Beteiligung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen zum Vorhaben.
Neue Online-Funktionen seit August 2024
Seit einer Aktualisierung des Portals im August 2024 ist eine verbesserte Antragstellung sowie die Veröffentlichung einzelner Vorhaben möglich. Auch künftig wird das Portal stetig weiterentwickelt und um neue Funktionen zum Beispiel zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt.
Welche Browser, Betriebssysteme und Geräte sollte ich nutzen?
Nutzen Sie möglichst die jeweils aktuelle Version Ihres Betriebssystems und Ihres Browsers. Das Portal wurde für folgende Kombinationen aus Betriebssystem und Browser getestet und optimiert:
- Windows: Chrome, Edge, Firefox
- MacOS: Safari
Nutzen Sie andere Browser oder Betriebssysteme, kann es passieren, dass das Portal nicht fehlerfrei funktioniert.
Wohin wende ich mich bei sonstigen Fragen zur Nutzung des Portals oder bei Problemen?
Nutzen Sie das Kontaktformular. Sie können über dieses auch Hinweise und Anregungen zur Nutzung und zu Funktionen des Portals übermitteln.
Fragen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Wie finde ich Vorhaben?
In der Vorhabenübersicht des Portals können Sie Vorhaben über die Kartendarstellung oder über die Listenansicht auswählen. Navigieren Sie dazu in der Karte zum Ort des Vorhabens oder nutzen Sie die Suchfunktion. Sie können nach Bundesland filtern oder den Ort in die Suchleiste eingeben. Sie können außerdem die Art des Vorhabens filtern sowie gezielt nach Vorhaben suchen, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich ist.
Wie kann ich die Planunterlagen eines Vorhabens einsehen?
Rufen Sie ein Vorhaben auf. Sind zu diesem bereits Planunterlagen veröffentlicht, können Sie die Dokumente auf der Internetseite einsehen und herunterladen.
Werde ich automatisch benachrichtigt, wenn das Portal zu einem Vorhaben neue Unterlagen oder Informationen veröffentlicht oder sich der Status des Vorhabens ändert?
Eine automatische Benachrichtigung erfolgt gegenwärtig nicht. Wenn Sie vom Vorhaben betroffen sind, sind Sie angehalten, sich aktiv über neue Entwicklungen im Verfahren zu informieren. Möglich ist dies sowohl über das Portal als auch über Bekanntmachungen in Tageszeitungen.
Bürgerinnen und Bürger
Wie kann ich mich beteiligen?
Sind Sie als Bürgerin oder Bürger von einem Vorhaben betroffen, können Sie über dieses Portal eine sogenannte Einwendung erheben. Informationen zu den Möglichkeiten und zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.
Alternativ zum Portal können Sie Ihre Einwendung auch bei der Anhörungsbehörde abgeben.
Was benötige ich zur Anmeldung?
Möchten Sie Ihre Einwendung online erheben, benötigen Sie ein BundID-Konto. Das BundID-Konto ist das Nutzerkonto des Bundes. Mit diesem Konto können Sie Behördengänge online erledigen. Um Ihre Identität nachzuweisen und Einwendung im Portal zu erheben, benötigen Sie ein BundID-Konto mit
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder
- Ihrer EU-Identität oder
- Ihrer Unionsbürgerkarte
Sollten Sie bisher kein BundID-Konto haben, können Sie es hier einrichten.
Wie gebe ich eine Einwendung im Portal ab?
Rufen Sie in der Vorhabenübersicht des Portals ein Vorhaben auf und klicken Sie auf „Jetzt beteiligen“. Wählen Sie die Option „Einwendung erheben“. Sie werden zur Anmeldung über Ihr BundID-Konto weitergeleitet. Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie in das Formular zur Eingabe Ihrer Einwendung. Sie können Ihre Einwendung als Freitext eingeben oder als Dokument hochladen. Außerdem können Sie Anlagen hochladen, die Ihre Argumentation stützen.
Benötige ich Fachwissen, um eine Einwendung zu erheben?
Nein. Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Belange vom Vorhaben betroffen sind, können Einwendungen erheben. Sie können Ihre Einwendung einfach ausdrücken und müssen keine speziellen Fachbegriffe verwenden. Wichtig ist, dass Sie deutlich machen, inwiefern Sie Ihre Rechte oder Belange durch das Vorhaben berührt sehen. Es kann hilfreich sein, Dokumente beizufügen, die Ihre Argumentation stützen, zum Beispiel Nachweise über Grundstückseigentum oder ärztliche Gutachten.
Mir fehlen noch Angaben für meine Einwendung, kann ich die Bearbeitung später fortsetzen?
Sie können Ihre begonnene Einwendung über das Klicken auf „Zwischenspeichern“ als XML-Datei herunterladen und diese später wieder hochladen, um an der Einwendung weiterzuarbeiten. Wenn Sie 60 Minuten lang keine Aktion im Formular vornehmen, loggt das Portal Sie automatisch aus. Nicht zwischengespeicherte Daten sind dann gelöscht. Solange Sie die Einwendung aktiv bearbeiten, verlängert sich die Zeit jeweils automatisch. Hochgeladene Anhänge werden im Entwurfsmodus nicht zwischengespeichert, sie sind dann erneut hochzuladen.
Was passiert nach dem Absenden mit meiner Einwendung?
Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung, nachdem Sie Ihre Einwendung erfolgreich abgesendet haben. Eine zusätzliche Information durch die Behörde erfolgt nicht.
Das Portal übermittelt Ihre Einwendung an die zuständige Anhörungsbehörde. Diese prüft Ihre Einwendung auf Zulässigkeit und inhaltliche Relevanz.
Die Behörde leitet Ihre Einwendung dann an die Vorhabenträgerin weiter, also an die Organisation, die das Bauvorhaben umsetzen möchte. Die Vorhabenträgerin erhält die Möglichkeit, Ihre Einwendung zu erwidern. Auch Erwiderungen werden durch die Anhörungsbehörde geprüft.
Anschließend kann die Anhörungsbehörde die Vorhabenträgerin sowie alle vom Bauvorhaben Betroffenen zu einem Erörterungstermin einladen. Bei diesem können Sie Ihre Einwendung noch einmal mündlich vortragen. Der Termin dient der Diskussion zwischen den Beteiligten und soll einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Belangen ermöglichen.
Im letzten Schritt trifft die Behörde ihre Entscheidung und erlässt einen Planfeststellungsbeschluss, soweit dem Antrag stattgegeben werden kann. Dieser basiert unter anderem auf den eingegangenen Einwendungen sowie weiteren relevanten Informationen und rechtlichen Bestimmungen. Ihre Einwendung kann somit zu einer Änderung des geplanten Vorhabens führen, sie kann aber auch unberücksichtigt bleiben.
Kann ich eine Kopie meiner Einwendung auf meinem Rechner speichern?
Nach dem Absenden Ihrer Einwendung können Sie Ihre Eingaben einmalig als PDF herunterladen und speichern.
Kann ich meine Eingaben nach dem Absenden ändern oder korrigieren?
Grundsätzlich können Sie innerhalb der von der Behörde bekanntgemachten Frist über das Portal Ergänzungen und zusätzliche Nachweise zu Ihrer abgegebenen Einwendung übermitteln oder Ihre Einwendung zurückziehen. Damit die Änderungen richtig zugeordnet werden können, geben Sie bitte immer Ihre Einwendungs-ID an.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Das Portal erhebt nur diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Einwendung und die Portalfunktionen erforderlich sind. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Portals sowie in den dort verlinkten Datenschutzhinweisen der Anhörungsbehörden.
Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Wie kann sich mein Verein oder Verband beteiligen?
Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können über das Portal eine sogenannte Stellungnahme abgeben. Informationen zu den Möglichkeiten und zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier. Alternativ zum Portal können Sie Ihre Stellungnahme auch bei der Anhörungsbehörde abgeben.
Wie kann mein Verein oder Verband eine Stellungnahme abgeben?
Rufen Sie in der Vorhabenübersicht des Portals ein Vorhaben auf und klicken Sie auf „Jetzt beteiligen“. Wählen Sie die Option „Stellungnahme abgeben“. Für die Authentifizierung werden Sie auf "Mein Unternehmenskonto" weitergeleitet. Melden Sie sich dort mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat oder über eine der weiteren Optionen an. „Mein Unternehmenskonto“ lässt sich von jeder Art Organisation mit deutscher Steuernummer nutzen, auch von Vereinen und Verbänden. Sollte Ihr Verein oder Verband noch nicht bei „Mein Unternehmenskonto“ registriert sein, können Sie dies hier erledigen.
Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie in das Formular zur Eingabe Ihrer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme als Freitext eingeben oder als Dokument hochladen. Außerdem können Sie Anlagen hochladen, die Ihre Argumentation stützen.
Mir fehlen noch Angaben für meine Stellungnahme, kann ich die Bearbeitung später fortsetzen?
Sie können Ihre begonnene Stellungnahme über das Klicken auf „Zwischenspeichern“ als XML-Datei herunterladen und diese später wieder hochladen, um an der Stellungnahme weiterzuarbeiten. Wenn Sie 60 Minuten lang keine Aktion im Formular vornehmen, loggt das Portal Sie automatisch aus. Nicht zwischengespeicherte Daten sind dann gelöscht. Solange Sie die Stellungnahme aktiv bearbeiten, verlängert sich die Zeit jeweils automatisch. Hochgeladene Anhänge werden im Entwurfsmodus nicht zwischengespeichert, sie sind dann erneut hochzuladen.
Was passiert nach dem Absenden mit meiner Stellungnahme?
Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung, nachdem Sie Ihre Stellungnahme erfolgreich abgesendet haben. Eine zusätzliche Information durch die Behörde erfolgt nicht.
Das Portal übermittelt Ihre Stellungnahme an die zuständige Anhörungsbehörde. Diese prüft Ihre Stellungnahme auf Zulässigkeit und inhaltliche Relevanz.
Die Behörde leitet Ihre Stellungnahme dann an die Vorhabenträgerin weiter, also an die Organisation, die das Bauvorhaben umsetzen möchte. Die Vorhabenträgerin erhält die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu erwidern. Auch Erwiderungen werden durch die Anhörungsbehörde geprüft.
Anschließend kann die Anhörungsbehörde die Vorhabenträgerin sowie alle vom Bauvorhaben Betroffenen zu einem Erörterungstermin einladen. Bei diesem können Sie Ihre Stellungnahme noch einmal mündlich vortragen. Der Termin dient der Diskussion zwischen den Beteiligten und soll einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Belangen ermöglichen.
Im letzten Schritt trifft die Behörde ihre Entscheidung und erlässt einen Planfeststellungsbeschluss. Dieser basiert unter anderem auf den eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen sowie weiteren relevanten Informationen und rechtlichen Bestimmungen. Ihre Stellungnahme kann somit zu einer Änderung des geplanten Vorhabens führen, sie kann aber auch unberücksichtigt bleiben.
Kann ich eine Kopie meiner Stellungnahme auf meinem Rechner speichern?
Nach dem Absenden Ihrer Stellungnahme können Sie Ihre Eingaben einmalig als PDF herunterladen und speichern.
Kann ich meine Eingaben nach dem Absenden ändern oder korrigieren?
Grundsätzlich können Sie innerhalb der von der Behörde bekanntgemachten Frist über das Portal Ergänzungen und zusätzliche Nachweise zu Ihrer abgegebenen Stellungnahme übermitteln oder die Stellungnahme zurückziehen. Damit die Änderungen richtig zugeordnet werden können, geben Sie bitte immer Ihre Stellungnahme-ID an.
Träger öffentlicher Belange
Wie gebe ich als Träger öffentlicher Belange (TÖB) eine Stellungnahme ab?
Stellungnahmen können Sie weiterhin per Post oder E-Mail abgeben – oder online über dieses Portal. Rufen Sie dazu in der Vorhabenübersicht das betreffende Vorhaben auf und navigieren Sie zur Seite des Beteiligungsverfahrens. Über „Stellungnahme als TÖB abgeben“ gelangen Sie zur Anmeldung und anschließend ins Formular für Stellungnahmen. Dort können Sie Ihre Stellungnahme als Freitext eingeben oder als Dokument hochladen. Ebenso können Sie Anhänge wie beispielsweise Karten, Pläne oder Merkblätter hochladen.
Was benötige ich zur Anmeldung?
Für die Authentifizierung werden Sie vor Abgabe Ihrer Stellungnahme auf "Mein Unternehmenskonto" weitergeleitet. Melden Sie sich dort mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat oder über eine der weiteren Optionen an. „Mein Unternehmenskonto“ lässt sich von jeder Art Organisation mit deutscher Steuernummer nutzen, auch von Behörden. Sollte Ihre Behörde noch nicht bei „Mein Unternehmenskonto“ registriert sein, können Sie dies hier erledigen.
Mir fehlen noch Angaben für meine Stellungnahme, kann ich die Bearbeitung später fortsetzen?
Sie können Ihre begonnene Stellungnahme über das Klicken auf „Zwischenspeichern“ als XML-Datei herunterladen und diese später wieder hochladen, um an der Stellungnahme weiterzuarbeiten. Wenn Sie 60 Minuten lang keine Aktion im Formular vornehmen, loggt das Portal Sie automatisch aus. Nicht zwischengespeicherte Daten sind dann gelöscht. Solange Sie die Stellungnahme aktiv bearbeiten, verlängert sich die Zeit jeweils automatisch. Hochgeladene Anhänge werden im Entwurfsmodus nicht zwischengespeichert, sie sind dann erneut hochzuladen.
Kann ich eine Kopie meiner Stellungnahme auf meinem Rechner speichern?
Nach dem Absenden Ihrer Stellungnahme können Sie Ihre Eingaben einmalig als PDF herunterladen und speichern.
Kann ich meine Eingaben nach dem Absenden ändern oder korrigieren?
Grundsätzlich können Sie Ihre Stellungnahme innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist weiterhin per Post oder E-Mail ändern oder korrigieren. Sie können aber auch über das Portal Ergänzungen, zusätzliche Nachweise oder den Willen zum Zurückziehen der Stellungnahme an die zuständige Behörde übermitteln. Damit die Änderungen richtig zugeordnet werden können, geben Sie bitte immer Ihre Stellungnahme-ID an.
Fragen für Vorhabenträgerinnen
Anmelden
Was benötige ich zur Anmeldung?
Um das Portal als Vorhabenträgerin zu nutzen, benötigen Sie ein Konto. Die Anmeldung erfolgt über Ihr „Mein Unternehmenskonto“. Dieses bundesweit einheitliche Unternehmenskonto basiert auf der ELSTER-Technologie und lässt sich von jeder Organisation mit deutscher Steuernummer nutzen.
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihr ELSTER-Organisationszertifikat mit Passwort.
Weitere Informationen sowie häufige Fragen und Antworten finden Sie auf der Website von „Mein Unternehmenskonto“.
Meine Anmeldung mit ELSTER klappt nicht. Was kann ich tun?
Nutzen Sie die Hilfe auf der Website von „Mein Unternehmenskonto“ oder kontaktieren Sie die ELSTER-Hotline.
Antrag stellen
Wie beantrage ich die planungsrechtliche Genehmigung meines Infrastrukturprojekts?
Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie sich im Portal unter „Vorhaben beantragen und verwalten“ zunächst als Vorhabenträgerin anmelden beziehungsweise registrieren. Anschließend legen Sie das geplante Vorhaben mit den Stammdaten an. Alternativ kann auch die Behörde das Vorhaben anlegen und Ihrem Konto zuweisen. Bei Anträgen für Offshore-Vorhaben erstellt immer die zuständige Behörde das Vorhaben.
Erfolgreich angelegte Vorhaben finden Sie im Portal unter „Mein Bereich“. Dort können Sie die Antragstellung starten.
Können mehrere Personen meiner Organisation an dem Antrag arbeiten?
Ihre Organisation kann über die interne Zugangsvergabe für das Ihrem Konto zugeordnete ELSTER-Zertifikat festlegen, welche Personen Ihrer Organisation Zugang zu Ihren Anträgen haben. Anträge lassen sich jederzeit im Entwurfsmodus speichern und später weiterbearbeiten, was eine Bearbeitung durch mehrere Personen ermöglicht. Allerdings können diese nur nacheinander am Antrag arbeiten, das gleichzeitige Bearbeiten ist technisch nicht möglich.
Mir fehlen noch Angaben für den Antrag, kann ich die Bearbeitung später fortsetzen?
Ja, Sie können Ihre Anträge zwischenspeichern und die Bearbeitung später fortsetzen. Wenn Sie 60 Minuten lang keine Aktion im Antragsformular vornehmen, loggt das Portal Sie automatisch aus. Nicht zwischengespeicherte Daten sind dann gelöscht. Solange Sie den Antrag aktiv bearbeiten, verlängert sich die Zeit jeweils automatisch. Die verbleibende Zeit wird Ihnen angezeigt. Hochgeladene Unterlagen werden im Entwurfsmodus nicht zwischengespeichert, sie sind dann erneut hochzuladen.
Welche Antragsunterlagen muss ich hochladen?
Welche Planunterlagen und ergänzenden Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag abgeben müssen, regeln die jeweiligen Richtlinien und Leitfäden zum Verfahren. Die behördenspezifischen Leitfäden werden Ihnen im Antragsprozess oder auf den Internetseiten der zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zur Verfügung gestellt.
In welchem Dateiformat kann ich Unterlagen hochladen?
Laden Sie Planunterlagen bitte als eine zusammengefügte ZIP-Datei entsprechend den Hinweisen der betreffenden Behörde hoch.
Eisenbahnen des Bundes
Für Anträge an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nutzen Sie die vom EBA vorgegebene Ordnerstruktur für Planunterlagen. Die Vorgaben finden Sie im Leitfaden Antragsunterlagen und den dazugehörigen Anlagen auf der Internetseite des EBA. Die Informationen des EBA sind auch am Beginn des Antrags auf der Seite „Informationen zum Ausfüllen des Antrags“ verlinkt.
Bundesfernstraßen
Wenn Sie einen Antrag an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) starten, finden Sie auf der Seite „Informationen zum Ausfüllen des Antrags“ eine ZIP-Datei mit einer vorgegebenen Ordnerstruktur zum Herunterladen. Legen Sie in dieser Ordnerstruktur Ihre Unterlagen ab. Diese können ein beliebiges gängiges Dateiformat haben, zum Beispiel PDF, XLSX oder DOCX. Aus der mit Ihren Unterlagen befüllten Ordnerstruktur erstellen Sie erneut eine ZIP-Datei. Diese laden Sie ins Portal hoch.
Bundeswasserstraßen
Für Anträge an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) orientieren Sie sich hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen bitte an der Richtlinie für das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau oder Neubau von Bundeswasserstraßen. Ihre Planunterlagen können ein beliebiges gängiges Dateiformat haben, zum Beispiel PDF, XLSX oder DOCX. Aus den Planunterlagen erstellen Sie eine ZIP-Datei. Diese laden Sie ins Portal hoch.
Offshore-Vorhaben
Für Anträge an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhalten Sie die Angaben zur Strukturierung einzureichender Unterlagen direkt von der Behörde.
Wie groß dürfen Anlagen sein, die ich zum Antrag hochlade?
Die ZIP-Datei mit Ihren Planunterlagen darf höchstens 2 GB groß sein. Eine ZIP-Datei mit ergänzenden Unterlagen zu Ihrem Antrag, die nicht für die Auslegung vorgesehen sind, darf höchstens 1 GB groß sein.
Nach dem Absenden
Woher weiß ich, dass mein Antrag erfolgreich abgeschickt wurde?
Nach dem erfolgreichen Absenden zeigt das Portal Ihnen eine Erfolgsmeldung. Sie erhalten außerdem eine Bestätigung per E-Mail und können Ihren Antrag zusätzlich als PDF herunterladen.
Ich muss Daten in meinem bereits gesendeten Antrag korrigieren. Wie gehe ich vor?
Wählen Sie unter „Mein Bereich“ das betreffende Vorhaben aus. Über die Funktion „Nachreichungen“ können Sie korrigierte Angaben und Unterlagen nachreichen und in einem Formularfeld gegenüber der Behörde erläutern.
Muss ich zusätzlich zur digitalen Antragstellung Papierausfertigungen schicken?
Die Planunterlagen und ergänzenden Unterlagen müssen Sie neben der digitalen Übersendung auch als Papierausfertigungen an die jeweilige Behörde senden. Die digitale und die Papierversion müssen identisch sein.
Die nötige Anzahl an Papierausfertigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen behördlichen Leitfäden oder stimmen diese mit der Behörde ab.
Wie erhalte ich Bescheide?
Bescheide erhalten Sie derzeit ausschließlich per Post.