Strecke 5710 - Elektrifizierung "Filzenexpress"
bei Ebersberg, Edling, Oberding, Pfaffing, Sankt Wolfgang, Steinhöring, Wasserburg a. Inn
Vorhaben-ID: V-E101283
Dokumente des Beteiligungsverfahrens
Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Planunterlagen Elektrifzierung Filzenexpress.zip (562,7 MB)
Bekanntmachung Auslegung Planunterlagen
Bekanntmachung Elektrifizierung Filzenexpress - korrigierte Einwendungsfrist.pdf (206,2 KB)
Bekanntmachung Elektrifizierung Filzenexpress.pdf (121,2 KB)
Weitere Unterlage
Screening Elektrifizierung Filzenexpress.pdf (134,1 KB)
X_02_02_Umwelterklärung.pdf (5,6 MB)
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Sind Sie vom Vorhaben in Ihren Rechten oder Belangen berührt, können Sie Ihre Einwendung online über dieses Portal erheben. Weitere zulässige Wege, um eine Einwendung zu erheben, finden Sie in der Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen.
Letzter Tag für Einwendungen:
27.11.2026
Hinweis
Ein Belang kann jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein. Einwendungen können Sie erheben
- als Bürgerin oder Bürger (Privatperson) sowie
- als Unternehmen, Organisation oder andere juristische Person.
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Stellungnahme zu Umwelt- und Naturschutzbelangen einreichen
Als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung können Sie hier Stellungnahmen zum Vorhaben online übermitteln. Weitere zulässige Wege eine Stellungnahme abzugeben, finden Sie in der Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen.
Letzter Tag für Stellungnahmen:
27.11.2026
Hinweis
TöB-Stellungnahme einreichen
Als Träger öffentlicher Belange (TöB) können Sie hier Stellungnahmen zum Vorhaben online abgeben. Ebenso können Sie Stellungnahmen bei der Anhörungsbehörde einreichen.
Letzter Tag für Stellungnahmen:
27.11.2026
Hinweis
- mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind und
- deren Aufgabenbereich von einem Vorhaben berührt wird.
Sie haben bereits eine Einwendung erhoben oder eine Stellungnahme übermittelt und wollen diese ergänzen oder zurückziehen? Die Frist für Ergänzungen zur Einwendung läuft am 27.11.2026 ab. Ergänzungen, die nach diesem Termin abgegeben wurden, werden nicht mehr bearbeitet.
Sie haben bereits eine Einwendung erhoben oder eine Stellungnahme übermittelt und wollen diese ergänzen oder zurückziehen? Die Frist für Ergänzungen zur Einwendung läuft am 27.11.2026 ab. Ergänzungen, die nach diesem Termin abgegeben wurden, werden nicht mehr bearbeitet.
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Stellungnahme als Vorhabenträgerin ändern
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