Strecke 5710 - Elektrifizierung "Filzenexpress"
bei Ebersberg, Edling, Oberding, Pfaffing, Sankt Wolfgang, Steinhöring, Wasserburg a. Inn

Vorhaben-ID: V-E101283

Dokumente des Beteiligungsverfahrens

Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

Planunterlagen Elektrifzierung Filzenexpress.zip (562,7 MB)

Bekanntmachung Auslegung Planunterlagen

Bekanntmachung Elektrifizierung Filzenexpress - korrigierte Einwendungsfrist.pdf (206,2 KB)

Bekanntmachung Elektrifizierung Filzenexpress.pdf (121,2 KB)

Weitere Unterlage

Screening Elektrifizierung Filzenexpress.pdf (134,1 KB)

X_02_02_Umwelterklärung.pdf (5,6 MB)

Details

Status
Öffentlichkeitsbeteiligung möglich

Beteiligungsverfahrens-ID
B-E101283-01

Wichtige Neuigkeiten zum Beteiligungsverfahren

Stand der Information

Veröffentlicht am 07.10.2026
Zuletzt aktualisiert am 14.10.2026

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27.11.2026

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Stellungnahme zu Umwelt- und Naturschutzbelangen einreichen

Als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung können Sie hier Stellungnahmen zum Vorhaben online übermitteln. Weitere zulässige Wege eine Stellungnahme abzugeben, finden Sie in der Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen.

Letzter Tag für Stellungnahmen:
27.11.2026

Hinweis

Bestimmte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen haben Mitwirkungsrechte im Verfahren und können unter anderem Stellungnahmen abgeben. Voraussetzung ist, dass die Vereinigung nach §3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannt ist. Das Umweltbundesamt veröffentlicht eine Liste anerkannter Vereinigungen des Bundes und Informationen über Anerkennungen der Länder.
Stellungnahme zu Umwelt- und Naturschutzbelangen einreichen

TöB-Stellungnahme einreichen

Als Träger öffentlicher Belange (TöB) können Sie hier Stellungnahmen zum Vorhaben online abgeben. Ebenso können Sie Stellungnahmen bei der Anhörungsbehörde einreichen.

Letzter Tag für Stellungnahmen:
27.11.2026

Hinweis

Trägerinnen öffentlicher Belange (TöB) sind Behörden oder privatrechtliche Institutionen, die
  • mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind und
  • deren Aufgabenbereich von einem Vorhaben berührt wird.
TöB-Stellungnahme einreichen TöB-Stellungnahme einreichen

Sie haben bereits eine Einwendung erhoben oder eine Stellungnahme übermittelt und wollen diese ergänzen oder zurückziehen? Die Frist für Ergänzungen zur Einwendung läuft am 27.11.2026 ab. Ergänzungen, die nach diesem Termin abgegeben wurden, werden nicht mehr bearbeitet.

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