Grenzüberschreitende Beteiligung gemäß UVPG
Vorhaben-ID: V-O100023
Einwendung erheben oder Stellungnahme abgeben:
Die Frist, um Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange abzugeben, ist abgelaufen.
Die Frist, um Stellungnahmen als Vereinigungen abzugeben, ist abgelaufen.
Die Frist, um Einwendungen zu erheben ist abgelaufen.
Bei Fragen zum Verfahren oder im Falle einer Einwendung oder Stellungnahme, die auf einem besonderen privatrechtlichen Titel beruht und deshalb nach Ablauf der Einwendungsfrist noch erhoben werden kann, senden Sie bitte eine Nachricht per Mail an EingangOdM@bsh.de. Individuelle Nachfragen zu Ihrer Einwendung oder Stellungnahme können nicht beantwortet werden.
Sie haben noch Fragen zur Öffentlichkeitsbeteiligung?
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)