Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben

Grenzüberschreitende Beteiligung gemäß UVPG

Vorhaben-ID: V-O100025

Details

Status
Öffentlichkeitsbeteiligung möglich

Beteiligungsverfahrens-ID
B-O100025-01

Wichtige Neuigkeiten zum Beteiligungsverfahren

Stand der Information

Veröffentlicht am 21.11.2025
Zuletzt aktualisiert am 21.11.2025

Einwendung erheben oder Stellungnahme abgeben:

Sind Sie vom Vorhaben in Ihren Rechten oder Belangen berührt, können Sie Ihre Einwendung online über dieses Portal erheben. Weitere zulässige Wege, eine Einwendung zu erheben, finden Sie in der Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen.
Letzter Tag für Einwendungen:
11.12.2025
Ein Belang kann jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein. Einwendungen können Sie erheben
  • als Bürgerin oder Bürger (Privatperson) sowie
  • als Unternehmen, Organisation oder andere juristische Person.
Einwendung erheben
Als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung können Sie hier Stellungnahmen zum Vorhaben online übermitteln. Weitere zulässige Wege eine Stellungnahme abzugeben, finden Sie in der Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen.
Letzter Tag für Stellungnahmen:
11.12.2025
Bestimmte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen haben Mitwirkungsrechte im Verfahren und können unter anderem Stellungnahmen abgeben. Voraussetzung ist, dass die Vereinigung nach §3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannt ist. Das Umweltbundesamt veröffentlicht eine Liste anerkannter Vereinigungen des Bundes und Informationen über Anerkennungen der Länder.
Stellungnahme als anerkannte Vereinigung abgeben
Als Träger öffentlicher Belange (TöB) können Sie hier Stellungnahmen zum Vorhaben online abgeben. Ebenso können Sie Stellungnahmen bei der Anhörungsbehörde einreichen.
Letzter Tag für Stellungnahmen:
11.12.2025
Trägerinnen öffentlicher Belange (TöB) sind Behörden oder privatrechtliche Institutionen, die
  • mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind und
  • deren Aufgabenbereich von einem Vorhaben berührt wird.
Stellungnahme als TöB abgeben

Sie haben bereits eine Einwendung erhoben oder eine Stellungnahme übermittelt und wollen diese ergänzen oder zurückziehen? Die Frist für Ergänzungen zur Einwendung läuft am 11.12.2025 ab. Ergänzungen, die nach diesem Termin abgegeben wurden, werden nicht mehr bearbeitet.

Beteiligung als Einwender ändern
Beteiligung als anerkannte Vereinigung ändern
Beteiligung als TÖB (Privat) ändern
Beteiligung als TÖB (Behörde) ändern

Sie haben noch Fragen zur Öffentlichkeitsbeteiligung?
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)