Information zu beschränkten Beteiligungen
Vorhaben: EÜ Höninger Weg, Bauwerk H - Köln - Erneuerung
Vorhaben-ID V-E100415
Beschreibung des Vorhabens
Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung des Brückenbauwerks mit Herstellung des Bauwerks an Ort und Stelle. Hierzu werden die Baugrubenplanung und die Böschungsgestaltung angepasst sowie der Baustelleneinrichtungs- und Untersuchungsbereich reduziert. Die landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Planung wird an die aktuellen örtlichen Gegebenheiten und Untersuchungsergebnisse angepasst.
Die Planänderung gegenüber der Plangenehmigung mit dem Geschäftszeichen: 641pa/027-2019#019 umfasst folgende wesentliche Punkte:
1. Gegenstand der Änderung:
- Zusätzliche Rodungsflächen: Für Kampfmitteluntersuchungen müssen zusätzliche Flächen gerodet werden. Diese Flächen sind im Grunderwerbsplan markiert.
- Artenschutzmaßnahmen: Mauereidechsen wurden nachträglich nachgewiesen, daher wurden Maßnahmen zum Schutz dieser Art ergänzt. Für Haselmäuse konnten keine Vorkommen festgestellt werden, weshalb geplante Schutzmaßnahmen entfallen.
- Bauliche Anpassungen: Aufgrund von Kollisionen mit bestehenden Leitungen sowie einer Veranda muss der Verbau der Baugrube angepasst werden.
2. Begründung der Planänderung:
- Die Rückverankerung der Baugrubenwände ist erforderlich, da Varianten wie Aussteifung oder Abböschung bautechnisch und umwelttechnisch nicht praktikabel sind.
- Der angepasste Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) berücksichtigt neue Erkenntnisse zu Mauereidechsen und Haselmäusen.
3. Geänderte Planung:
- Flächenanpassung: Dunkelblau markierte Flächen werden für Rückverankerungen gerodet.
- LBP: Maßnahmen zum Schutz der Mauereidechse wurden integriert und der Entfall der Schutzmaßnahmen für die Haselmaus dokumentiert.
- Verbau: Anpassungen reduzieren Kollisionen mit Leitungen und einer Veranda. Ein Mischwasserkanal wird provisorisch umverlegt.
4. Umweltauswirkungen und Schutzmaßnahmen:
- Artenschutz: Gehölzschnitt und Rodung erfolgen im Winter, um Mauereidechsen, Zauneidechsen und Vögel zu schützen. Reptilien werden aus dem Baufeld durch Vergrämung, Schutzzaun und Abfangmaßnahmen entfernt.
- Temporäre Eingriffe:
Nach Bauabschluss werden Biotopstrukturen wiederhergestellt, um die Rückkehr der Arten zu ermöglichen.
5. Bauzeitenplanung:
- Rodungsmaßnahmen sind zeitlich abgestimmt, um den Lebensraum relevanter Arten nicht zu gefährden.
- Die Verkehrsführung wurde mit relevanten Behörden abgestimmt und genehmigt.
Dokumente zum Vorhaben
Feststellung der UVP-Pflicht
Feststellung UVP-Pflicht 1. PÄ.pdf (171,2 KB)
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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)