Vorhaben: Umfahrungsgleis Regio-Werk Köln-Nippes , K, 1. Planänderung Neubau
Vorhaben-ID V-E100827
Beschreibung des Vorhabens
Technische Planung
Es ist vorgesehen, in der Gerade des Werksgleises 501 zwei neue Weichen zu integrieren
(1N und 2N) und das neue Umfahrungsgleis mit einem Gleisabstand von 6,50 m
zum bestehenden Werksgleis 501 mit einer Nutzlänge von 373,93 m zu errichten.
Dadurch sind Abstell- und Rangierarbeiten effizient möglich. Der Weichenanfang von
1N ist der mit Bau-km 0,000 der Beginn, der Weichenanfang von 2N ist mit Bau-km
0,429. Die Planung des Oberbaus, Tiefbaus, Erdbaus und der Entwässerung orientiert
sich an den Bestand. Das Umfahrungsgleis ist mit einem Schotteroberbau und Betonschwellen
vorgesehen. Bzgl. des Erdbaus ist das Planum (Grundkörper) mit einer Neigung
geplant, die in nach bahnrechts führt. Dadurch wird der anfallende Niederschlag
in die Filter-/Drain-Korpus geleitet und versickert. Für das Umfahrungsgleis ist vorgesehen,
es mit einer Oberleitung zu elektrifizieren.
Landschaftspflegerische Begleitplanung
Aufgrund der Lage des geplanten Umfahrungsgleises im Bereich der planfestgestellten
Ausgleichsfläche ist es notwendig, die bestehenden Reptilienhabitate innerhalb des
Baufeldes für das Umfahrungsgleis vor Baubeginn des Umfahrungsgleises Richtung
Erdwall nach Osten zu verlegen. Da keine Individuen der Zauneidechse im Bereich des
Baufeldes im Jahr 2023 (und auch im Jahr 2021, DB Netz AG 2021) kartiert wurden,
sah die Planung keine Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen im
Zuge der Verlegungen vor. Es wurde angenommen, dass sich keine Zauneidechsen
im Bereich des Regio Werkes aufhalten.
An der technischen Planung des Umfahrungsgleises ändert sich nichts.
Aufgrund des Zauneidechsenfundes am 09.05.2025 sind bauvorlaufend artenschutzrechtliche
Vermeidungs-, Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen. Diese werden
im LBP (Unterlage 7) im Rahmen der 1. Planänderung dargelegt.
Dokumente zum Vorhaben
Feststellung der UVP-Pflicht
UVP_Verzicht.pdf (161,8 KB)
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