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Vorhaben: „Geschwindigkeitserhöhung Oberwesterwaldbahn, Strecke 3730 Limburg – Altenkirchen – Au (Sieg), PFA Landkreis Limburg-Weilburg, Bahn-km 3,545 bis 10,053“

Vorhaben-ID V-E100843

Beschreibung des Vorhabens

Im Bereich des Bahnübergangs „Limburger Weg (K470)“ ist aufgrund einer zwischenzeitlichen
Änderung des DB-Regelwerks (Ril 815) die Unterbrechung der Schallschutzwände zu vergrößern.
Die größere Unterbrechung hat wiederum zur Folge, dass die Schallschutzwand rechts
der Bahn (rdB) nur eine Länge von 56 m aufweisen würde, aufgeteilt auf beide BÜ-Seiten. Durch
die Verkürzung der Lärmschutzwand lassen sich die Schutzfälle an den betroffenen Gebäuden
nicht mehr lösen, d.h. es verbleiben Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in allen
Etagen, trotz der Lärmschutzwand, selbst bei größeren Höhen als in der Planfeststellung. Aus diesem Grund entfällt die Schallschutzwand rechts der Bahn. Der Lärmschutz kann unter Verwendung passiver Schallschutzmaßnahmen erreicht werden
Die Lage der verbleibenden Schallschutzwand links der Bahn (ldB) ist aufgrund technischer
Notwendigkeiten (z.B. Lage Kabelkanal / Schächte) variabel und nicht mehr fix.

Details zum Vorhaben

Vollständige Vorhabenbezeichnung

„Geschwindigkeitserhöhung Oberwesterwaldbahn, Strecke 3730 Limburg – Altenkirchen – Au (Sieg), PFA Landkreis Limburg-Weilburg, Bahn-km 3,545 bis 10,053“

Strecke

3730 Limburg-Altenkirchen, Bahn-Kilometer: 4,100 - 4,430

Vorhabenträgerin

DB InfraGO Aktiengesellschaft
Adam-Riese-Str. 11 -13
60327 Frankfurt

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Frankfurt (Main)/ Saarbrücken

Standort Frankfurt (Main)
Untermainkai 23-25 60329
Frankfurt (Main)

Standort Saarbrücken
Grülingsstraße 4
66113 Saarbrücken

Stand der Informationen

Veröffentlicht am: 01.12.2025
Zuletzt aktualisiert am: 01.12.2025

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