Vorhaben: Aufhebung Bahnübergang Hahnhorst

Vorhaben-ID V-E100848

Beschreibung des Vorhabens

Gegenstand des Antrages auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung ist die Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Strecke 1220 Hamburg-Altona – Kiel durch die Aufhebung des Bahnübergangs BÜ 48 Hahnhorst in km 53,595.
Der BÜ 48 Hahnhorst befindet sich in Stadtrandlage außerhalb der Stadt Kellinghusen. Der öffentlich gewidmete Feldweg, welcher den Bahnübergang kreuzt, führt von der Kreisstraße K1 Quarnstedter Straße auf Gebiet der Stadt Kellinghusen auf die Bahnstrecke zu. Der nutzbare Teil des Feldweges endet unmittelbar hinter dem BÜ. Das öffentlich gewidmete Flurstück des Weges führt anschließend noch etwa 100 m in die landwirtschaftlichen Flächen hinein ist aber im gegenwärtigen Zustand nicht passierbar. Die Gemeinde stimmt der Auflassung zu, wenn das Benehmen mit den Nutzern hergestellt ist. Bestandteile der Maßnahme sind der Rückbau der Altanlagen und bauliche Maßnahmen zur Aufhebung des Bahnübergangs.

Dokumente zum Vorhaben

Planfeststellungsbeschluss

Planfeststellungsbeschluss_Aufhebung Bahnübergang Hahnhorst.pdf (457,5 KB)

Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss

Bekanntmachung_Aufhebung Bahnübergang Hahnhorst.pdf (115,3 KB)

Planunterlagen zum Planfeststellungsbeschluss

Planunterlagen_Aufhebung Bahnübergang Hahnhorst.zip (5,4 MB)

Details zum Vorhaben

Vollständige Vorhabenbezeichnung

Aufhebung Bahnübergang Hahnhorst

Strecke

1220 Altona-Kiel, Bahn-Kilometer: 53,595

Vorhabenträgerin

DB InfraGO Aktiengesellschaft
Adam-Riese-Str. 11 -13
60327 Frankfurt

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Hamburg/Schwerin

Standort Hamburg
Schanzenstraße 80
20357 Hamburg

Standort Schwerin
Pestalozzistraße 1
19053 Schwerin

Stand der Informationen

Veröffentlicht am: 31.08.2026
Zuletzt aktualisiert am: 31.08.2026

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