Vorhaben: Änderung Verkehrsstation Bf Schönebeck (Elbe) inklusive der zugehörigen Gleisanlagen und Bahnhofsvorplätze Bahnhofstraße und Söker Straße
Vorhaben-ID V-E101241
Beschreibung des Vorhabens
Anlass des Vorhabens ist die umfassende, bedarfsgerechte Erneuerung der Verkehrsstation Bf Schönebeck (Elbe) zur Sicherstellung eines dauerhaft sicheren, barrierefreien und dem Stand der Technik entsprechenden Eisenbahnbetriebs. Wesentliche Zielsetzungen sind dabei die Verbesserung der Reisendeninfrastruktur und die Wiederherstellung der technischen Betriebsfähigkeit sowie die Herstellung einer langfristigen Verfügbarkeit der Anlagen der bahntechnischen Ausrüstung.
Die derzeitige Ausstattung erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit, Sicherheit und Kundenkomfort.
Im Zuge der Maßnahme wird die geplante Personenunterführung in neuer Lage vollständig neu errichtet, um die Erschließung sowohl von der Bahnhofstraße als auch erstmalig von der Söker Straße zu ermöglichen. Der neue Zugang von der Söker Straße verbessert die Erreichbarkeit des Bahnhofs erheblich und bindet erstmals den Nordosten der Stadt Schönebeck an. Die geplante Personenunterführung wird mit drei neuen Aufzugsanlagen sowie einem Wegeleitsystem ausgestattet. Dadurch werden barrierefreie Zugänge zu allen Bahnsteigen geschaffen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Die Bahnsteige 1 bis 4 werden in Abstimmung mit der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (NASA GmbH) gemäß den betrieblichen Anforderungen erneuert. Nach der Erneuerung des Bahnsteiges 1 kann das angrenzende Gleis 58 wieder für den Bahnsteighalt genutzt werden. Das Servicegleis 36 ist aktuell aufgrund baulicher Einschränkungen nur auf einer Länge von 110 m nutzbar (Nutzlänge). Für die Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche muss das Gleis einschließlich der Weichen W95, W97, W105, W107 und W109 in diesem Bereich als Baufreiheitsmaßnahme zurückgebaut werden. Da das Gleis 36 eine tieferen Lage gegenüber den anderen Bahnhofsgleisen hat, steht es im Konflikt mit der geplanten Personenunterführung. Aus diesem Grunde wird es deshalb bis auf ca. 8,00 m vor der geplanten Personenunterführung eingekürzt und der vorhandene Bremsprellbock versetzt. Im Rahmen des Vorhabens wird das Gleis 36 bis zur geplanten Personenunterführung erneuert und damit die Nutzlänge auf 396 m erweitert. Zudem wird die Weiche 95 für die Andienung des Anschließers erneuert. Im Bereich der gesamten Verkehrsstation erfolgt zudem die Erneuerung der Entwässerungsanlagen. Im Zuge des Neubaus der geplanten Personenunterführung werden auch die Bahnhofsvorplätze an der Bahnhofstraße und der Söker Straße neugestaltet. Die Fahrradabstellanlagen mit bisher insgesamt 110 Stellplätzen werden dabei sinnvoll aufgeteilt und erweitert. Im Sollzustand werden 42 Stellplätze am Bahnhofsvorplatz Bahnhofstraße, 72 Stellplätze in der umgenutzten ehemaligen Wartehalle sowie 37 Stellplätze am neuen Bahnhofsvorplatz Söker Straße errichtet. Dadurch wird die Fläche der ehemaligen Wartehalle effizient genutzt und gleichzeitig der Charakter des historischen Bauwerks durch eine denkmalgerechte Sanierung des Daches und der seitlichen Einhausung wiederhergestellt. Die geplanten Maßnahmen stehen im Einklang mit den städtischen Planungszielen, insbesondere der 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“ der Stadt Schönebeck (Elbe). Die Verkehrsstation Bf Schönebeck (Elbe) wird künftig als gestalterisch und funktional hochwertiges „Tor zur Altstadt“ fungieren und zugleich eine moderne Schnittstelle zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV), dem öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) und dem Individualverkehr darstellen.
Der Bf wird sowohl vom SPNV genutzt als auch im Güterverkehr als Tarifbahnhof durch DB Cargo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen bedient. Das Vorhaben ist damit zur nachhaltigen Sicherung der verkehrlichen Infrastruktur, zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie zur städtebaulichen Integration des Bahnhofsbereichs erforderlich. Es stellt ein zentrales Element zur Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), insbesondere zur Schaffung eines attraktiven Verkehrsangebots dar.
Dokumente zum Vorhaben
Feststellung der UVP-Pflicht
2026-05-07 PA Kanzlei-Ref51.pdf (99,4 KB)
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