Vorhaben: A3/4/59 Ersatzneubau Bauwerke AD Heumar
Vorhaben-ID V-F100012
Beschreibung des Vorhabens
Die Bundesrepublik Deutschland –Bundesfernstraßenverwaltung– vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), plant den Umbau des Autobahndreiecks (AD) Heumar im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das AD Heumar verbindet die Autobahnen A 3, A 4 und A 59 über komplexe Verkehrsführungen und bildet den südöstlichen Rand des Kölner Autobahnrings. Mit bis zu 220.000 Fahrzeugen pro Tag gehört das AD Heumar zu den höchst belasteten Autobahnknotenpunkten in Europa. Im Zuge des Vorhabens sollen die Verflechtungsvorgänge der Verkehrsströme der BAB 3, BAB 3 und BAB 59 innerhalb des AD-Heumar reduziert und damit die Leistungsfähigkeit erhöht sowie das Unfallrisiko reduziert werden.
Die Trägerin des Vorhabens hat am 05.06.2025 über das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes den Antrag unter Vorlage der Planunterlagen die Feststellung des Planes gem. § 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetztes (FStrG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gestellt.
Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung des AD Heumar ist die Errichtung von Ersatzneubauten unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs anzustreben. Grundsätzlich findet kein Ausbau des AD Heumar statt. Die Fahrstreifenanzahl der verschiedenen Richtungsfahrbahnen bleibt unverändert. Es handelt sich um einen Umbau im Zuge der Notwendigkeit von Ersatzneubauten der Brückenbauwerke.
Der Umbau des AD Heumar gehört nicht zu den UVP-pflichtigen Vorhaben der Anlage 1 des UVPG. Da jedoch erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Gesamtvorhaben nicht generell auszuschließen sind, hat die Vorhabenträgerin von § 7 Abs. 3 i.V. m. § 9 Abs. 4 UVPG Gebrauch gemacht und für das UVP-vorprüfungspflichtige Vorhaben die Durchführung einer freiwilligen UVP beantragt. Das FBA hat dieses Vorgehen als zweckmäßig erachtet und die UVP-Pflicht festgestellt.
Dokumente zum Vorhaben
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