Vorhaben: Feststellungen der Eignung der Flächen N-13.1 und N-13.2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee und der installierbaren Leistung auf diesen Flächen nach § 12 Absatz 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Vorhaben-ID V-O100022

Beschreibung des Vorhabens

Gemäß § 12 Abs. 4 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) prüft die für die Voruntersuchung zuständige Stelle die Eignung einer Fläche nach § 10 Abs. 2 WindSeeG. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nimmt diese Aufgabe im Auftrag der Bundesnetzagentur (BNetzA) wahr, § 11 Satz 2 Nr. 1 WindSeeG.

Wenn die Eignungsprüfung ergibt, dass die jeweilige Fläche zur Ausschreibung nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG geeignet ist, werden als Grundlage für die spätere Ausschreibung durch die BNetzA dieses Ergebnis und die zu installierende Leistung auf dieser Fläche durch Rechtsverordnung festgestellt, § 12 Abs. 5 Satz 1 WindSeeG.

Das BSH führt aktuell die Eignungsprüfung der Flächen N-13.1 und N-13.2 durch. Diese Flächen sollen nach der Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 vom 30. Januar 2026 im Jahr 2027 nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG durch die BNetzA ausgeschrieben werden und im Kalenderjahr 2032 in Betrieb gehen.

Der Entwurf der 6. Windenergie-auf-See-Verordnung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben. Insbesondere geklammerte Punkte müssen noch zwischen den Ressorts weiter besprochen und konkretisiert werden. Insbesondere ist die erforderliche Ausweichfläche für die mögliche Beeinträchtigung von Hochseevögeln und ihre Sicherung noch textlich zu verorten.

Das BSH hat am 21. August 2026 bekanntgemacht, dass die Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung und des Umweltberichts für die Flächen N-13.1 und N-13.2, die im Kalenderjahr 2027 zur Ausschreibung kommen sollen, vom 24. August 2026 bis einschließlich 24. September 2025 in deutscher Sprache elektronisch ausgelegt werden. Diese Entwürfe sowie die der Strategischen Umweltprüfung zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Berichte sowie weitere Dokumente zu den Flächen N-13.1 und N-13.2 können online auf der BSH Website unter www.bsh.de (Themen > Offshore > Flächenvoruntersuchung) und auf diesem Portal (über den grünen Button siehe unten > „Jetzt beteiligen“) eingesehen werden.

Dokumente zum Vorhaben

Bekanntmachung

Bekanntmachung DE.pdf (32,3 KB)

Bekanntmachung EN.pdf (32,3 KB)

Details zum Vorhaben

Vollständige Vorhabenbezeichnung

Feststellungen der Eignung der Flächen N-13.1 und N-13.2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee und der installierbaren Leistung auf diesen Flächen nach § 12 Absatz 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Ort

AWZ Nordsee

Vorhabenträgerin

Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat O13
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Stand der Informationen

Veröffentlicht am: 21.08.2026
Zuletzt aktualisiert am: 21.08.2026

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