Vorhaben: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Windparks im Bereich “14.E.1”, “14.E.2”, “14.E.3” und “14.E.4” in der polnischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee
Vorhaben-ID V-O100023
Beschreibung des Vorhabens
Die Generalna Dyrekcja Ochrony Srodowiska hat am 14.08.2025 die Benachrichtigung (notification) sowie weitere Unterlagen für die geplanten Offshore-Windparks im Bereich “14.E.1”, “14.E.2”, “14.E.3” und “14.E.4” in der polnischen ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee übersandt.
Informationen zu den Projekten:
Die vorgenannten Vorhaben umfassen den Bau, den Betrieb und die Stilllegung von Offshore-Windparks (OWP). Die OWP werden im westlichen Teil der polnischen AWZ gelegen sein, in unmittelbarer Nachbarschaft zur dänischen AWZ (Bereich 14.E.3), in einer Entfernung von etwa 14 km zur deutschen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.2) sowie 113,5 km zur schwedischen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.3).
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständig bestimmte deutsche Behörde wurde gem. Artikel 3 Espoo-Vertragsgesetz als potenziell betroffene Partei über die Pläne zur Entwicklung von Offshore-Windparks im Bereich “14.E.1”, “14.E.2”, “14.E.3” und “14.E.4” in polnische AWZ der Ostsee benachrichtigt, da das geplante Vorhaben potenziell grenzüberschreitende Umweltauswirkungen auf Deutschland haben könnte.
Gemäß §§ 58 und 59 UVPG ist die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Hierzu macht die zuständige deutsche Behörde (BSH) das Vorhaben in geeigneter Weise bekannt und weist auf die Möglichkeit der Stellungnahmen zum geplanten Vorhaben hin.
Dokumente zum Vorhaben
Bekanntmachung
Bekanntmachung zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach § 59 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Bekanntmachung.pdf (147.6 KB)
Hier können Sie sich informieren und beteiligen
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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)