Vorhaben: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark „Curonian Nord“ in der litauischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee
Vorhaben-ID V-O100025
Beschreibung des Vorhabens
Das Umweltminsterium der Republik Litauen hat dem BMUV (Germany point of contact) am 6. Oktober 2025 die Konsultationen auf Grundlage der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie weitere Unterlagen für den geplanten Offshore-Windpark „Curonian Nord“ und der Installation des Exportkabels zur Anbindung des OWP Gebietes D in der litauischen AWZ der Ostsee mit der Bitte zur weiteren Veranlassung übersandt.
Information zum Projekt:
Der Offshore-Windpark „Curonian Nord“ (CN OWF) ist mit einer zulässigen Erzeugungskapazität von 580–700 MW geplant. Die in Betracht gezogenen Turbinen werden jeweils eine Leistung von bis zu 20 oder mehr MW, Nabenhöhen von bis zu 170 m, Spitzenhöhen von bis zu 350 m und Rotordurchmesser von bis zu 300 m haben. Der Mindestabstand der Rotorblätter über dem Meeresspiegel beträgt 23 m, der Abstand zwischen den Turbinen mindestens drei Rotordurchmesser. Alle Turbinen werden an eine Offshore-Umspannstation (OSS) angeschlossen, von der aus der Strom über Offshore- und Onshore-Exportkabel zum 330-kV-Umspannwerk Darbėnai im Bezirk Kretinga übertragen wird. Der Offshore-Windpark „Area D” wird ebenfalls an dasselbe Umspannwerk angeschlossen.
Das BSH ist die als zuständig bestimmte deutsche Behörde (vgl. Artikel 1 ix) Espoo-Vertragsgesetz). Die Ursprungspartei (Litauen) stellt der betroffenen Vertragspartei (Deutschland) die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Artikel 4 Abs. 2 Espoo-Vertragsgesetz zur Verfügung
Gemäß §§ 58 und 59 UVPG ist die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Hierzu macht die zuständige deutsche Behörde (BSH) das Vorhaben in geeigneter Weise bekannt und weist auf die Möglichkeit der Stellungnahmen zum geplanten Vorhaben hin.
Dokumente zum Vorhaben
Bekanntmachung
Bekanntmachung zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach § 59 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Bekanntmachung_Curonian Nord (1).pdf (156,4 KB)
Hier können Sie sich informieren und beteiligen
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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)