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Vorhaben: Ersatzneubau der Landgrabenbrücke Schwedt über die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße bei HOW-km 117,78

Vorhaben-ID V-W100007

Beschreibung des Vorhabens

Die Landgrabenbrücke Schwedt (Bundesland Brandenburg, Landkreis Uckermark) überführt die Straße am Zützener Kanal, einen Wirtschaftsweg, über die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße, Teilstrecke der Havel-Oder-Wasserstraße (HOW), bei Wasserstraßen-km 117,78. Sie verbindet die Stadt Schwedt/Oder (Ortsteil Zützen) mit dem Nationalpark Unteres Odertal unweit der Deutsch-Polnischen-Grenze. Der genietete Überbau ist als einspurige Wegebrücke notwendig um den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Derzeit ist die einfeldrige Brücke auf Grund von Querschnittsverlusten an den Stahlträgern lastbeschränkt und für den motorisierten Verkehr gesperrt. Als Ersatzneubau ist eine stählerne Fachwerkbrücke mit orthotroper Fahrbahn geplant. Die Durchfahrtshöhe wird zukünftig ≥ 5,25 m über GWo betragen und die Fahrbahnbreite auf 3,5m erweitert. Die neue Brücke wird auf massiven Kastenwiderlagern flachgegründet.
Für den Neubau erfolgen landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen in der Gemeinde Criewen (Amt Schwedt/Oder).

Dokumente zum Vorhaben

Planunterlagen

Antragsunterlagen.zip (129.6 MB)

Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Verfahrenseinleitung

Bekanntmachung_clean.pdf (163.3 KB)

Details zum Vorhaben

Vollständige Vorhabenbezeichnung

Ersatzneubau der Landgrabenbrücke Schwedt über die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße bei HOW-km 117,78

Bundeswasserstraße

Havel-Oder-Wasserstraße 5801, Wasserstraßen-Kilometer: 117,78 - 117,78

Vorhabenträgerin

Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Mehringdamm 129
10965 Berlin

Zuständige Behörde

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Magdeburg R25
Gerhart-Hauptmann-Straße 16
39108 Magdeburg

Stand der Informationen

Veröffentlicht am: 21.08.2025
Zuletzt aktualisiert am: 25.08.2025

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Ersatzneubau der Landgrabenbrücke Schwedt über die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße bei HOW-km 117,78
(Rückbau des Bestandes, Neubau der Brücke, Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter, Maßnahmen nach dem LBP)
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