Vorhaben:
Teilrückbau und Verfüllung der alten Kammer III der Schleusenanlage Münster
am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) in DEK-km 71,495 einschließlich Ersatz der
5. Dingstiegen-Brücke Nr. 86 in DEK-km 71,615 durch einen Erddamm
Vorhaben-ID V-W100009
Beschreibung des Vorhabens
Die Schleuse Münster, Kammer III ist Bestandteil der Schleusenanlage Münster am
Dortmund-Ems-Kanal (DEK) im nördlichen Stadtgebiet von Münster. Die Schleusenanlage Münster bestand ursprünglich aus drei Schleusenkammern, die jeweils nacheinander von West nach Ost zu unterschiedlichen Zeiten errichtet wurden. Die Schleusenkammer III wurde als letzte der drei Schleusenkammern am östlichsten Standort gebaut. Die alten Schleusenkammern I und II wurden bereits durch eine moderne Zwillingsschleuse ersetzt. Mit der Fertigstellung der neuen Zwillingsschleuse ist die baubedingte Bereitstellung der alten Schleuse III nicht mehr erforderlich.
Die alte Kammer III der Schleusenanlage Münster wurde bereits für den Schiffsverkehr außer Betrieb genommen, es fallen jedoch weiterhin Kosten für Besichtigungen, Überwachungen und Bauwerksprüfungen im Zuge der gegebenen Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht an. Unter Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ist die alte Schleusenkammer III für eine endgültige Außerbetriebnahme zu verfüllen.
Bestandteil der Schleusenanlage ist die am nördlichen Untertor gelegene Schleusenbrücke (Fünfte Dingstiegen-Brücke Nr. 86), die den Weg Dingstiege über den DEK in km 71,615 führt. Unmittelbar nördlich der Schleusenkammer III befinden sich die Eisenbahnbrücken der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Hamburg (Dritte Schleusen Eisenbahnbrücken Nr.87-1 und 87-2 in DEK-km 71,646). Im Zuge des Neubaus der westlich gelegenen Zwillingsschleuse sind als Kompensationsmaßnahmen beidseitig der alten Schleusenkammer III Biotopflächen angelegt worden.
Zur Trockenlegung der Schleusenkammer III sind zunächst Querdämme im Ober- und Unterwasser als Dichtungs- bzw. Sicherungselemente herzustellen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist der Sicherungsdamm am Unterhaupt nördlich der unmittelbar angrenzenden Eisenbahnbrücke vorgesehen. Die Verfüllung der Schleusenkammer III erfolgt bis auf Höhe der Plattform in NN + 57,50 m. Auf der Verfüllung sowie den angrenzenden Kammerwänden werden 20 cm Oberboden angedeckt. Die Verfüllung unterhalb der Eisenbahnbrücke erfolgt bis zur Höhe der vorhandenen Ufereinfassungen. Im Zuge der Schleusenverfüllung wird der Überbau der zugehörigen Schleusenbrücke am Unterhaupt (5. Dingstiegen-Brücke Nr. 86) abgebrochen und durch einen Erddamm ersetzt. Während dieser Bauphase wird der Straßenverkehr über eine Behelfsumfahrung auf dem Schleusengelände geführt. Vor dem Rückbau des Brückenüberbaus sind sämtliche Versorgungsleitungen in einem nördlich zu schüttenden Erddamm (Leitungsdamm) zu verlegen.
Dokumente zum Vorhaben
Feststellung der UVP-Pflicht
Bekanntgabe UVP-Pflicht Kammer III Schleusenanlage Münster_clean.pdf (455,9 KB)
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