Vorhaben: Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Staustufe Parchim
Vorhaben-ID V-W100034
Beschreibung des Vorhabens
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist gemäß § 34 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, die ökologische Durchgängigkeit an den von ihr errichteten bzw. betriebenen Stauanlagen wiederherzustellen, soweit dies zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich ist.
In Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung wird die Wehranlage „Tuchfabrik Parchim“ an der Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW) im östlichen Eldearm (Mühlenstrom Parchim) bei Gewässer-km 0,6 eine Fischaufstiegs- sowie eine Fischabstiegsanlage erhalten.
Für die sinnvolle geometrische Anordnung der Fischauf- und abstiegsanlage sowie zur Herstellung der Funktionsfähigkeit unter Beachtung der Auffindbarkeit für Fische und andere aquatische Organismen, ist hierfür auch die bestehende Wehranlage mit einzubeziehen. Diese müsste aufgrund ihres baulichen Zustands ohnehin in naher Zukunft erneuert werden. Aufgrund des maroden Bauzustandes des Wehres Tuchfabrik Parchim kann dessen Stau- und Regulierfunktion nur noch unzureichend gewährleistet werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Anlage entspricht nicht den gestiegenen aktuellen Anforderungen.
Aus o. g. Gründen beabsichtigt die WSV, vertreten durch das WNA Berlin, die Herstellung einer Fischauf- und Fischabstiegsanlage verbunden mit dem Ersatzneubau der Wehranlage Parchim und der Straßenbrücke.
Dokumente zum Vorhaben
Feststellung der UVP-Pflicht
Bekanntmachung clean.pdf (105,9 KB)
Sie haben Fragen zur Öffentlichkeitsbeteiligung?
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)